Sie kennen auch solche Fälle? Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
Wiederholt sind bei uns Beschwerden eingegangen, dass das Jobcenter von Statusgewandelten oder sich ummeldenden Geflüchteten den KOMPETTEN BAMF-Bescheid in Kopie fordern.
Komplett bedeutet, inkl. der Bescheidbegründung, welche private und schützenswerte Details, wie zB erlebte Folter, Vergewaltigung usw. enthält.
Und hier muss man nachfragen, was diese Details mit dem Bezug von Sozialleistungen gemein haben?!
Wir sind der Meinung, dass die erste bzw. ersten zwei Seiten des Bescheides bzw. wenn ein Titel durch Einkleben in den Pass oder der elektronischen Aufenthaltstitel vorliegt, ausreicht.
Entsprechend haben wir heute eine Email an den Datenschutzbeauftragten, den Bezirksbürgermeister Charlottenburg, den Bezirksbürgermeister Mitte und die Integrationsbeauftragte Berlins gesendet.