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Positionspapier: Arbeitsmarktintegration von afghanischen Geflüchteten in Berlin.

Herausforderungen und Handlungsbedarfe


Der Zugang Geflüchteter zum Arbeitsmarkt unterliegt den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung. Im Oktober 2015 wurden besondere integrationserleichternde Maßnahmen durch das in Kraft getretene Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen, so beispielsweise das Recht auf eine kostenfreie Teilnahme an den Sprachkursen des BAMF für Geflüchtete mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit. Geflüchtete aus Afghanistan sind jedoch von diesen Kursen, also dem frühen Einstieg in den Spracherwerb, ausgeschlossen.


Die arbeitsrechtliche Situation für die Beschäftigung Geflüchteter erweist sich weiterhin als sehr komplex und für Nichtfachleute kaum durchschaubar. Expert*innen haben in Interviews wiederholt darauf hingewiesen, dass potenzielle Arbeitgeber*innen für Geflüchtete dadurch häufig von einem Beschäftigungsverhältnis abgeschreckt werden. Auch die Dauer der erforderlichen Genehmigungsverfahren wirkt sich nachteilig auf eine zügige Arbeitsmarktintegration aus. Eine offene und klare Kommunikation in Richtung Unternehmen ist vonnöten, dass anerkannte Geflüchtete einfacher angestellt werden können. Auch die Möglichkeit einer klar formulierten Duldung während einer Ausbildung sowie die im Anschluss erteilte Aufenthaltserlaubnis („3+2-Regelung“) kann Sicherheit auf Seiten der Arbeitgeberseite bringen. Wir erleben jedoch afghanische Geflüchtete, die während ihres Asylverfahrens eine Ausbildung oder Beschäftigung aufgenommen haben und nach rechtskräftiger Ablehnung diese abbrechen müssen, da sie ein Arbeitsverbot erhalten mit der Begründung, dass sie nicht bei der Passbeschaffung mitwirken würden.


Oft werden Herausforderungen der Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen auch durch die folgenden Punkte besonders gekennzeichnet: Sprache, Wohnen, Anerkennung von Berufsabschlüssen, Bildung sowie Aufklärung. Im besonderen Fokus stehen Frauen und alleinstehende Männer. Sprache und Bildung sind die fundamentalen Instrumente, um sich erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.


Während die Sprachkursangebote des BAMF und der Volkshochschulen den elementaren Sprachlernbedarf der Geflüchteten decken können, besteht eine weitere Herausforderung darin, dass ein großer Teil der Geflüchteten erst alphabetisiert werden muss – nicht nur in der lateinischen Schrift, sondern auch in ihrer Muttersprache. Zusätzlich setzt ein erfolgreicher Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt einen Schulabschluss und eine anerkannte Berufsausbildung voraus. Entweder besitzen viele Geflüchtete keinen Schul- oder Berufsabschluss aus Afghanistan, oder die Anerkennung bzw. Akkreditierung dieser muss erst auf mühsamen Weg durch Behörden erfolgen.

Der größte Teil der betroffenen Personen hat jedoch weder einen Schul- noch einen Berufsabschluss. Ein erweitertes Ausbildungs- und Maßnahmenangebot, das flexibler auf die sehr unterschiedlichen Bedürfnisse und Sprachkenntnissen der afghanischen Geflüchteten eingeht, kann zu einer schnelleren Arbeitsmarktintegration beitragen. Beispielsweise sind spezielle Maßnahmen vonnöten, die auf die unterschiedlichen Zielgruppen der 16- bis 30-Jährigen mit wenig Schulbildung sowie auf die über 30-Jährigen abzielen.
 
Die Erfahrungen und Bedürfnisse der geflüchteten Mädchen und Frauen aus Afghanistan unterscheiden sich vielfach von denen der Männer. Viele Frauen sind mit zusätzlichen geschlechtsspezifischen Herausforderungen wie Traumatisierung, Unterdrückung, Zwangsheirat sowie Misshandlung konfrontiert. Darüber hinaus erschweren ihnen das traditionelle geschlechtliche Rollenverständnis ihrer Herkunftskultur und die Erziehung der Kinder den Zugang zu diversen Fördermaßnahmen wie Bildungsangebote, Informationsveranstaltungen und Sprachkursen. Mitarbeiter*innen bei Beratungsstellen stellen zunehmend fest, dass viele Frauen zwischen 20 und 30 Jahren mit mehreren Kindern eine besondere Betreuung und Motivation benötigen.

Es müssen spezielle Angebote in der Betreuung, aber auch in der Ausbildung für diese Zielgruppen geschaffen werden, um diese häufig psychisch instabilen Frauen zu erreichen. Beispielsweise könnten mit Hilfe von speziellen Mentoring-Programmen für afghanische Frauen von afghanischen Frauen diese Zielgruppe besser erreicht werden.
Bei alleinstehenden Männern spielt der Kulturschock eine gesonderte Rolle. Zum einen durchleben und erfahren sie eine liberale und demokratische Gesellschaft, ohne dabei ihre Gesetzmäßigkeiten und Kultur zu kennen, zum anderen sind sie komplett auf sich selbst gestellt. Denn sie haben weder Verantwortung noch jegliche Verpflichtung gegenüber ihren Familienmitgliedern - die männliche autoritäre Respektsperson in der Figur des Vaters, des Großvaters oder großen Bruders ist nicht vor Ort. Zusätzlich zur Entwurzelung fehlt es an Vorbildern. Die einzigen Vorbilder in der Gesellschaft bleiben die Peers aus dem eigenen Sprach- und Kulturkreis. Bei der Alterseinschätzung muss mit besonderer Sensibilität berücksichtigt werden, dass manch ein 16-Jähriger aus Afghanistan älter aussehen kann als ein Peer aus einem anderen Land, denn der afghanische Jugendliche hat zusätzlich zu den traumatischen konfliktzusammenhängenden Erlebnissen schon früh im Kindesalter anfangen müssen zu arbeiten.


Beide Gruppen benötigen zudem Stabilität im Alltag:

Abgeschlossene Asylverfahren, sichere und menschenwürdige Unterbringung sowie reibungslose Behördengänge. Demnach lässt sich zusammenfassen, dass Integration geflüchteter Menschen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt Stabilität im Alltag, Sprach- und Bildungsförderung und sensibles Training über die Kultur der Mehrheitsgesellschaft als Handlungsbedarfe voraussetzt.


Gerade in Berlin hat das Engagement und die Umsetzung von spezifischen Angeboten von MigrantInnenorganisationen (MO) und MigrantInnenselbstorganisationen (MSO) einen großen Beitrag zur Orientierung und Stabilitätsbildung von geflüchteten Menschen geleistet: Asylverfahrensberatung, Sprachkurse mit Kinderbetreuung, kultursensible psychosoziale Beratung, demokratiebildende Maßnahmen und zweisprachige Alphabetisierungskurse.

Dennoch gibt es bislang noch zu wenige maßgeschneiderte Angebote. Oft arbeiten MSO niedrigschwellig und schaffen sich durch lebensweltliche Nähe einen besonderen Zugang zu den Zielgruppen. Lebensumstände und Bedürfnisse von Geflüchteten werden von arbeitsmarktpolitischen Angeboten und Instrumenten nicht immer in ausreichendem Maße berücksichtigt. Es bedarf also einer besonderen Sensibilität, individueller Lösungswege und Zusammenarbeit zwischen Politik, Wirtschaft und MSO.
 
Wir fordern die Arbeitsmarktintegration als Gesamtprozess zu betrachten


1. Die soziale Integration
Geflüchtete Menschen unterscheiden sich von anderen Gruppen am Arbeitsmarkt dadurch, dass die rechtliche und soziale Integration einen herausragenden Stellenwert einnimmt.


Wir fordern:

die Stärkung und das Empowerment von MO und MSO für die stabile, langfristige und nachhaltige Integration der afghanischen Geflüchteten in Berlin.


Wir fordern:

Erteilung einer Ermessensduldung während ausbildungsvorbereitender Maßnahmen (BQL, IBA, UBINZ etc.), die den Erwerb eines Schulabschlusses beinhalten. Hintergrund: dies verleiht afghanischen Geflüchteten mehr aufenthaltsrechtliche Sicherheit und verhindert, dass Menschen aus Angst vor Abschiebung überstürzt eine Berufsausbildung beginnen, wenn die schulischen Grundlagen dafür noch nicht vorliegen, und dann am berufsschulischen Teil scheitern. Eine entsprechende Regelung besteht bereits an allgemeinbildenden Schulen im letzten Schuljahr vor Erwerb von BBR/MSA.


Wir fordern:

die Öffnung aller senatsgeförderten Maßnahmen auch für Asylsuchende aus Afghanistan, die von vielen bundesgeförderten und anderen Maßnahmen ausgeschlossen sind.


Wir fordern:
Überprüfung der Erteilung von Beschäftigungsverboten seitens der Berliner Ausländerbehörde an afghanische Geduldete bzw. Änderung der Verfahrenshinweise: ein Beschäftigungsverbot wegen „mangelnder Mitwirkung“ (§ 60a AufenthG) darf nur erteilt werden, wenn die angeblich mangelnde Mitwirkung der einzige Grund ist, weshalb die Person nicht abgeschoben werden kann. Dies ist im Falle Afghanistans zu verneinen – es ist davon auszugehen, dass es sich angesichts der Situation dort auch in den nächsten Jahren verbieten wird, Menschen dorthin – in Lebensgefahr – zurückzuschicken. Oft liegt das Problem auch bei der afghanischen Botschaft. Bei geklärter Identität sollte kein Beschäftigungsverbot erteilt werden.


Eine Ausbildungsduldung sollte nicht an Passlosigkeit scheitern, sondern bei geklärter Identität und Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen dennoch erteilt werden. In Hamburg wird bei geklärter Identität die Ausbildungsduldung auch dann erteilt, wenn kein Pass beschafft werden kann. Erst für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Anschlussbeschäftigung (§ 18a AufenthG) verlangt die Hamburger Ausländerbehörde die Vorlage eines Passes. Diese Regelung sollte in Berlin übernommen werden.


Des Weiteren fordern wir die Berücksichtigung der Unzumutbarkeit der Beschaffung des Identitätsnachweises oder der Passbeschaffung. Viele afghanische Geflüchtete haben weder eine Geburtsurkunde noch andere Identitätspapiere, weil sie von Geburt auf im pakistanischen oder iranischen Exil geboren und aufgewachsen sind. Dies soll auch für in Afghanistan Geborene gelten, welche trotz jedweder Bemühung bei der afghanischen Botschaft keine Erfolge erzielen konnten.


2. Wohnen
Nicht unerheblich für die Arbeitsmarktintegration ist die Frage des Wohnens: des Wohnsitzes wie auch des Wohnumfelds.
Wir fordern:

die Änderung der Geburtsdatenregelung für die bessere Gestaltung der sozialräumlichen Integration sowie die Unterstützung der Geflüchteten, die einen qualifizierten Berufseinstieg planen, bei einer Wohnunterbringung, die das erforderliche Mindestmaß an Privatsphäre ermöglicht.


3. Familiennachzug
Der Einstieg in den Arbeitsmarkt und entsprechende qualifizierende Maßnahmen müssen durch beratende Unterstützung begleitet werden, die eine Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation ermöglicht.
Wir fordern:

die Familienzusammenführung auch für subsidiär geschützte Geflüchtete, damit auch diese die seelische Stabilität erlangen und sich dadurch besser in den Arbeitsmarkt als auch in die Gesellschaft integrieren können.


4. Arbeitsmarktintegration
Um eine zügige Arbeitsmarktintegration zu unterstützen, sind mehrere Komponenten sinnvoll aufeinander zu beziehen, die nachfolgend vorstellt werden.


4.1. Frühzeitiger Einstieg in den Spracherwerb


4.2. Qualifikations- und Kompetenzfeststellung


4.3. Berufsorientierung


4.4. Bessere Verknüpfung von Sprach- und Praxisausbildung


4.5. Integration in Ausbildung und Beruf


4.6. Flexibler Umgang mit den einzelnen Qualifizierungsbausteinen


4.7. Intensive, kultursensible Beratung und Begleitung vor und während der Ausbildung


4.8. Aufenthaltsrechtssicherheit auch für Maßnahmen der beruflichen Anerkennung sowie für berufsvorbereitende Maßnahmen herzustellen
Wir fordern:

die Zusammenstellung eines strukturierten Überblicks wichtiger Maßnahmen im Land Berlin, Arbeitsagenturen und Jobcenter, Unternehmensverbänden und Kammern, Unternehmen und Zivilgesellschaft für eine zügige Arbeitsmarktintegration.

Wir fordern:

  • den Zugang zu Integrationskursen und berufs- und praxisbezogenen Sprachkursen mit Kinderbetreuung in Berlin,
  • eine Ermessensduldung bei Vorbereitungsmaßnahmen vor Ausbildungen,
  • eine vereinfachte Anerkennung von Berufsabschlüssen,
  • passende Angebote der Bundesagentur für Arbeit für die afghanischen Geflüchteten auf lokaler Ebene,
  • die Stärkung der Angebote für frühzeitige Qualifikations- und Kompetenzerfassung,
  • die Unterstützung praktischer Vermittlungsmaßnahmen in Berlin,
  • die Information und Unterstützung von Arbeitgebern sowie umfassende Programme zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von afghanischen Geflüchteten.

 

unterzeichnet von:

  • Sarah Abel, KuB e.V.
  • Teresita Cannella, trixiewiz e.V.
  • Walid Chahrour, KommMit e.V./BBZ
  • Elsa Flores Gómez, MaMis en Movimento e.V.
  • Julia Frediani und Maria Oikonomidou, Verband für Interkulturelle Arbeit Regionalverband Berlin-Brandenburg e.V.
  • Diana Henniges, Moabit hilft e.V.
  • Amei von Hülsen-Poensgen, Willkommen in Westend e.V
  • Ursula Nix, weltweit - Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e. V.
  • Hamid Nowzari, Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.
  • Mortaza Rahimi, World Hazara Council -Germany e.V.
  • Margan Sharifzada, Sprecherin für die AG Geflüchtete des Landesbeirats für Integration und Migration
  • Kava Spartak, Yaar e.V.
  • Barbara Tamakloe, Ayekoo e.V.
  • Henning Tegner, Schöneberg hilft e.V.
  • Andreas Tölke, Be an Angel e.V.
  • Claudia Tribin, Xochicuicatl e.V.
  • Nuran Yiğit, stellvertretende Vorsitzende des Landesbeirats für Integration und Migration

V.i.S.d.P.:
Kava Spartak
c/o Yaar e.V.
Sprengelstr. 15
13353 Berlin
Tel.: 030 23407217
E-Mail: spartak@yaarberlin.de

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