Nun auch Syrien !
BAMF hält Abschiebeverbot nach Syrien zunehmend für angemessen.
Bei Syrer/Innen Asyl und subsidiärer Schutz abgelehnt!
انه خبر صادم
يتم رفض طلبات اللجوء والحماية الفرعية للسوريين
اما داءرة الهجره واللجوء توقف اجراء قرار الترحيل
Syrer können sich ab sofort nicht mehr darauf verlassen, dass sie Asyl bzw subsidären Schutz erhalten.
In jeder Anhörung (sogenanntes Interview) müssen die persönlichen vor allem individuellen Gründe genau dargelegt werden, da laut den neuesten Bewertungen des BAMF die Auseinandersetzungen in
Syrien nicht mehr als Bürgerkrieg bewertet werden.
Laut mehrerer uns vorliegender aktuellen Bescheide besteht in Syrien nicht mehr in allen Landesteilen ein bewaffneter Konflikt, sogar die Region Deir ez-Zor hält das BAMF seit November 2017 von des „Islamischen Staates (IS aka Daesh) befreit.
WICHTIG: Das BAMF lädt aktuell SyrerInnen zu neuen Anhörungen ein. Bitte, vor diesem Termin rechtzeitig eine Beratung aufsuchen. Bei einem Rechtsanwalt für Asylrecht oder einer Beratungsstelle wie Amnesty International Asylgruppe Berlin, Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen oder auch bei uns Moabit hilft e.V. werden die geladenen auf den Termin vorbereitet.
Hier ist mit sehr viel Sensibilität zum einzelnen Schicksal vorzugehen, denn wir alle wissen nicht, wie sich die Gesetzeslage in der Zukunft zunehmend verschärft.
Der Syrerin wird kein Asyl oder
Schutzstatus zuerkannt. Es wird auf ein Abschiebungsverbot
entschieden.
Auszüge aus dem Bescheid
Laut BAMF war die Provinz Deir ez-Zor seit 2017 von der IS/Daesh befreit, allerdings zeigt die Realität ein anderes Bild.
Einerseits die Zeitungsberichte
aus dem Zeitraum Ende 2018, da unter anderem im November 2018 durch einen Angriff der Russen auf den Islamischen Staat 43 Menschen getötet wurden, davon waren 17 Kinder und zwölf Frauen.
Andererseits, weil sich das BAMF am Ende des Bescheides selbst widerspricht.
(siehe Foto 4)
Wir sind uns sicher, dass 2016 –
mitten in den Kämpfen (siehe hier
https://de.wikipedia.org/
Dass heutzutage Rückkehrer systematisch befragt werden, bei auch nur der kleinsten Annahme, man könnte für die Opposition sein, inhaftiert und gefoltert werden, ist kein Geheimnis.
Man fragt sich schon, wie man im Anfang des Bescheides behaupten kann, dass Deir ez-Zor von der IS/Daesh befreit wurde, hier aber Gegenteiliges angibt, um damit statt des subsidiären Schutzes den „Extremfall“ (Zitat) annehmen kann und daher auf Abschiebeverbot entscheidet.