Auch der Informationsverbund Asyl & Migration hat in einem ausführlichen Bericht unsere Erfahrung - siehe [ Bericht vom 9.04.19 ] - bestätigt.
Das BAMF hat die internen Leitsätze zu Syrien geändert.
Auch unabhängig davon, dass seitens des Innenministeriums bisher keine Billigung vorliegt.
Das bedeutet nun:
Abschiebungsverbote statt subsidiären Schutz.
Dieses wird von Beratungsstellen, Anwältinnen und Initiativen zur Unterstützung Geflüchteter auf das Schärfste veruteilt!
Hier eine [ Entscheidungsdatenbank ], in der Gerichtsurteile
abrufbar sind.
In keinem Teil Syriens gibt es Schutz vor willkürlicher Verhaftung und Folter.
Bei der katastrophalen Lage in Syrien geflüchtete Menschen dermaßen zu verunsicheren, ist grob fahrlässig und menschenverachtend.
Dazu kommt, dass die Versagung des subsidiären Schutzes den Familiennachzug komplett aushöhlt.
Man kann nur vermuten, dass man sich bereit macht, das Assadregime anzuerkennen und bei Syrien - wie Afghanistan - die Sicherheitslage zu missachten.
Denn man schickt ja auch bereitwillig SyrerInnen in die syrische Botschaft, um syrische Pässe zu beantragen, welches Milliarden an Devisen für das Assadregime bedeutet.
[ Wir hatten darüber bereits berichtet ]