Schutzsuchende erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Hierbei handelt es sich um Personen, über deren Asylantrag noch nicht endgültig entschieden wurde, mit einer Duldung oder Menschen mit bestimmten humanitären Aufenthaltstiteln sowie deren Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen Kinder.
Die Entscheidung über einen Asylantrag kann in Deutschland Jahre dauern, wie z.B. eines unserer Klienten aus Syrien.
Sein Verfahren und das seiner Familie läuft seit 2014.
Ihr erinnert Euch sicherlich an unsere [ Maria ], die Pianistin? Ihre
Eltern haben eine Duldung bis ihre 4 Kinder über 18 Jahre sind.
Alle Kinder haben einen Aufenthalt, nicht so die Eltern. Sie können nach Volljährigkeit der Kinder abgeschoben werden.
Oder für die irakische Familie, die eine Duldung inne hat, weil es für den Irak - aus verständlichen Gründen - einen Abschiebestopp gibt und der kleine Sohn Leukämie hat.
Und so hat der Gesetzgeber entschieden, dass Inhaber:innen einer Duldung keine vollwertigen Menschen sind.
Vollwertige Menschen erhalten im ALGII-Bezug einen Regelsatz von 432 €.
Menschen mit einer Duldung verweigert man diese Vollwertigkeit und der Gesetzgeber meint: bist Du Ausländer, erhältst du den Regelsatz von 351 €, also unter dem menschenwürdigen Existenzminimum!
In unseren Augen ist das menschenverachtend !
Daher fordern wir die Abschaffung dieser staatlich angeordneten Diskriminierung.
Hört Euch dazu diesen Podcast an:
"[
Wieso das AsylbLG ein Gesetz für Menschen zweiter Klasse ist ]"
der Podcast der [ Refugee Law Clinic Berlin ] im Gespräch mit Volker Gerloff, der seit über 15 Jahren
Anwalt in Berlin ist und als Dozent Seminare zu sozialrechtlichen und migrationsrechtlichen Themen gibt, unter anderem für die Deutsche Anwaltsakademie und diverse andere
Organisationen.