Ein Kind wurde getötet. Momo wurde getötet.
Gestern nun, nach vielen langen Verhandlungstagen, zu denen wir die Familie begleitet haben, wurde der Täter schuldig gesprochen, das Strafmaß beträgt 12 Jahre.
Entgegen vieler Pressemeldungen und Meinungen, sind diese 12 Jahre nicht ausschließlich die Strafe für die Tötung von Momo.
Der Täter wurde schuldig gesprochen des Totschlages an Momo – 10 Jahre und 6 Monate - und des versuchten Totschlages an Ahmed, dem jungen Mann, der Momo zu Hilfe eilen wollte
– 5 Jahre und 6 Monate – welches insgesamt 12 Jahre ergibt, wie auch von der Staatsanwaltschaft gefordert.
Wie sich diese Zahl errechnet, das ist auch uns nicht klar, aber so sieht es das deutsche Rechtssystem vor. Und genau das lässt einen auch ein wenig hilflos zurück. Denn als
Nichtjurist hat man das Gefühl, dass es bei direkt aufeinanderfolgende Taten eine Art „Mengenrabatt“ gibt.
Es tut weh.
Die Nebenklage, also die Mutter, plädierte auf Mord aufgrund von niederen Beweggründen. Denn der Täter wiederholte mehrfach vor einer Zeugin und auch vor dem LKA bei seiner
Aussage, dass er den kleinen arabischen Hurensohn bestrafen wollte und dass er bekommen hat was er sollte, denn diese müssten lernen.
Dies wurde nicht als niederer Beweggrund angesehen, da er diese rassistische Aussage nicht während der Tat getätigt hat sondern nur danach.
Ja, auch das lässt uns als Nichtjuristen etwas hilflos zurück.
Die Vorsitzende Richterin sah es als erwiesen an, dass es in „bestimmten Szenen im Sprachgebrauch sei“, wenn man von einem arabischen Hurensohn spräche und es keinen
Aufschluss über die Gesinnung des Täters geben würde!
Somit ist es Totschlag.
Allerdings machte die Richterin sehr deutlich, dass es sich um eine hinterhältige Tat eines Mannes handelte, der narzisstische Persönlichkeitszüge hat, sich minderwertig
fühlt, welches auch durch die Psychologin bestätigt wurde.
Diese bestätigte, dass dieser Täter, der 18-fach vorbestraft war, impulsiv Gewalt auslebte und massive Minderwertigkeitsgefühle hat.
Die Richterin sagte ebenso wörtlich, dass diese Tat niederträchtig und feige war. Ebenso sagte sie in der Urteilsbegründung, dass zu keinem Zeitpunkt irgendeine Aggressivität
von Momo ausging.
Denn alle Zeug:innen, die das aussagten, zu denen ebenso die Begleitung des Täters gehörte, waren absolut glaubwürdig.
Und entgegen der einschlägigen Boulevardblätter – denen wir keine Interviews geben – niemals ! – die sich irgendwas umsatzwirksam aus den Fingern saugen, gab es keine Gang!
Es gab lediglich Passant:innen und zwei minderjährige Freund:innen (14j + 16j), die ca. 5m hinter Momo liefen und ca. 10m vor ihm, nicht in direkter Nähe des Tatgeschehens
waren.
Es gab zu keinem Zeitpunkt irgendeinen Übergriff von Momo auf den Täter!
Momo war in keinem Kinderheim!
Momo hatte ein intaktes, gutes und liebevolles Elternhaus!
Momo war lediglich zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort.
Das kostete Momo das Leben.
Momo, möge die Erde Dir leicht sein.
Wir vermissen dich, auch unsere Herzen werden noch sehr lange sehr schwer sein.