Sozialgericht Berlin:
"Rechnungen" des LAF an Geflüchtete in Sammelunterkünften sind rechtswidrig
Seit Jahren betreibt das Landesamt für Flüchtlinge (LAF) in Berlin eine Praxis, die nun durch ein Urteil des Sozialgerichts Berlin für rechtswidrig erklärt wurde.
Die als Flüchtling anerkannte Klägerin lebte mit ihrem Kind in einer Gemeinschaftsunterkunft des LAF, da sie keine eigene Wohnung finden konnte.
Obwohl das JobCenter ihren Lebensunterhalt einschließlich der Kosten für die Unterkunft vollständig übernahm, forderte das LAF von der Mutter monatlich 30 EUR per „Rechnung“ als Kosten der Unterkunft. Das LAF behauptet, durch die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft sei ein "privatrechtlicher Vertrag" entstanden. Widersprüche gegen die „Rechnungen“ wurden als unzulässig abgewiesen, da die Betroffene nur vor einem Zivilgericht dagegen vorgehen könnte.
Nun hat das Sozialgericht Berlin mit Urteil vom 02.07.2021, zugestellt am 27.07.2021, festgestellt, dass die „Rechnungen“ des LAF Verwaltungsakte sind, weil das LAF als Behörde tätig wurde. Da jeder Verwaltungsakt eine Rechtsgrundlage braucht und es für „Rechnungen“ keine Rechtsgrundlage gibt, sind die „Rechnungen“ rechtswidrig.
Damit wird die in Berlin gängige Praxis des LAF und der Jobcenter für rechtswidrig erklärt. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) hat diese Praxis unter Senatorin Breitenbach etabliert. Die meisten Betroffenen verstehen nicht, worum es geht und haben die Rechnungen bezahlt.
Rechtsanwalt Volker Gerloff, der die Betroffene vor dem Sozialgericht vertreten hat, sagt: „Alle Betroffenen können nun gegen die rechtswidrigen Rechnungen vorgehen und sich das Geld zurückholen! Es ist beschämend, dass der R2G-Senat so dreist gegen die Rechte von Geflüchteten agiert.“.
Der Flüchtlingsrat Berlin hatte bei SenIAS wiederholt gegen die nach seiner Ansicht rechtswidrigen Rechnungen des LAF protestiert. Besonders zynisch sei, dass das LAF Rechnungen sogar an Geflüchtete schickt, die gar kein Einkommen haben. „Uns wurde von den Jurist*innen der Sozialverwaltung immer wieder vorgehalten, dass das alles rechtmäßig sei“, sagt Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin.
Der Flüchtlingsrat fordert bereits seit Jahren, dass SenIAS eine Gebührensatzung erlässt, um eine transparente Rechtsgrundlage für den Eigenanteil erwerbstätiger Wohnungsloser und Geflüchteter in Sammelunterkünften des LAF und der Bezirksämter zu schaffen. Anders als in den meisten Kommunen gibt es in Berlin bis heute keine solche Satzung.
Senat, LAF und Jobcenter müssen die rechtswidrigen Forderungen für die Unterbringung auf Basis von "Rechnungen", "Schuldanerkenntnissen" und Mahnverfahren sofort aufheben!
"Rechnungen" des LAF an Geflüchtete in Sammelunterkünften sind rechtswidrig
Seit Jahren betreibt das Landesamt für Flüchtlinge (LAF) in Berlin eine Praxis, die nun durch ein Urteil des Sozialgerichts Berlin für rechtswidrig erklärt wurde.
Die als Flüchtling anerkannte Klägerin lebte mit ihrem Kind in einer Gemeinschaftsunterkunft des LAF, da sie keine eigene Wohnung finden konnte.
Obwohl das JobCenter ihren Lebensunterhalt einschließlich der Kosten für die Unterkunft vollständig übernahm, forderte das LAF von der Mutter monatlich 30 EUR per „Rechnung“ als Kosten der Unterkunft. Das LAF behauptet, durch die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft sei ein "privatrechtlicher Vertrag" entstanden. Widersprüche gegen die „Rechnungen“ wurden als unzulässig abgewiesen, da die Betroffene nur vor einem Zivilgericht dagegen vorgehen könnte.
Nun hat das Sozialgericht Berlin mit Urteil vom 02.07.2021, zugestellt am 27.07.2021, festgestellt, dass die „Rechnungen“ des LAF Verwaltungsakte sind, weil das LAF als Behörde tätig wurde. Da jeder Verwaltungsakt eine Rechtsgrundlage braucht und es für „Rechnungen“ keine Rechtsgrundlage gibt, sind die „Rechnungen“ rechtswidrig.
Damit wird die in Berlin gängige Praxis des LAF und der Jobcenter für rechtswidrig erklärt. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) hat diese Praxis unter Senatorin Breitenbach etabliert. Die meisten Betroffenen verstehen nicht, worum es geht und haben die Rechnungen bezahlt.
Rechtsanwalt Volker Gerloff, der die Betroffene vor dem Sozialgericht vertreten hat, sagt: „Alle Betroffenen können nun gegen die rechtswidrigen Rechnungen vorgehen und sich das Geld zurückholen! Es ist beschämend, dass der R2G-Senat so dreist gegen die Rechte von Geflüchteten agiert.“.
Der Flüchtlingsrat Berlin hatte bei SenIAS wiederholt gegen die nach seiner Ansicht rechtswidrigen Rechnungen des LAF protestiert. Besonders zynisch sei, dass das LAF Rechnungen sogar an Geflüchtete schickt, die gar kein Einkommen haben. „Uns wurde von den Jurist*innen der Sozialverwaltung immer wieder vorgehalten, dass das alles rechtmäßig sei“, sagt Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin.
Der Flüchtlingsrat fordert bereits seit Jahren, dass SenIAS eine Gebührensatzung erlässt, um eine transparente Rechtsgrundlage für den Eigenanteil erwerbstätiger Wohnungsloser und Geflüchteter in Sammelunterkünften des LAF und der Bezirksämter zu schaffen. Anders als in den meisten Kommunen gibt es in Berlin bis heute keine solche Satzung.
Senat, LAF und Jobcenter müssen die rechtswidrigen Forderungen für die Unterbringung auf Basis von "Rechnungen", "Schuldanerkenntnissen" und Mahnverfahren sofort aufheben!
Gemeinsame Pressemitteilung Anwaltsbüro
Volker Gerloff, Flüchtlingsrat Berlin, Willkommen im Westend, Weltweit Berlin, Schöneberg Hilft, Zukunftswerkstatt Heinersdorf, Be an Angel und Moabit hilft
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