Gebrochenes Versprechen:
Berlin muss gehörlose Geflüchtete aus der Ukraine menschenwürdig aufnehmen, statt sie aus der Stadt zu vertreiben
Der beschämende Umgang des Berliner Senats mit den gehörlosen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine muss ein Ende haben. Berlin muss ihren
spezifischen Bedarf respektieren und auf eine Verteilung in andere Bundesländer verzichten.
Seit Anfang März lebt eine Gruppe von ca 180 gehörlosen Menschen in Berlin. Sie sind gemeinsam unter schweren Bedingungen aus der Ukraine geflüchtet, darunter viele Kinder und kranke Menschen.
Die Gruppe hat schnell Anschluss gefunden an die Berliner Strukturen für gehörlose Menschen. Die Regierende Bürgermeisterin hat ihnen zugesichert, dass sie in Berlin bleiben können. Dennoch
erhielten die Menschen am 31. März überraschend die Aufforderung, Berlin binnen drei Tagen zu verlassen. Weil sie dem nicht nachkamen, wurden sie in eine Unterkunft am Stadtrand mit
Vollverpflegung ohne Kochmöglichkeiten gebracht und ihnen wurde die Sozialhilfe gekürzt.
„Es ist inakzeptabel, wie die Geflüchteten unter Druck gesetzt werden. Der Senat ignoriert völlig die spezifische Situation der gehörlosen Menschen. Die Gruppe ist ähnlich einer Familie in hohem
Maße aufeinander angewiesen, da sie sich nur untereinander in russischer Gebärdensprache verständigen kan. Durch die intensive Unterstützung aus der Berliner Gehöhrlosencommunity konnten die zum
Teil schwer traumatisierten Menschen ein Stück Sicherheit und Vertrauen zurückgewinnen. Das wurde durch den respektlosen Umgang des Senats völlig zerstört,“ so Clara Belz, Flüchtlingsbeauftragte
des Gehörlosenverbandes Berlin e.V.
Ein 23jähriger aus der Gruppe ergänzt: „Bürgermeisterin Giffey hat uns versprochen, dass wir in Berlin bleiben dürfen und dann schickt Frau Kipping uns weg? Wir fühlen uns gedemütigt und
getäuscht.“
„Den Geflüchteten wurden Informationen über die Möglichkeit einer Berlinzuweisung über Arbeit, Wohnung oder Angehörige ebenso vorenthalten wie über den Zugang zu medizinischer Versorgung. Es ist
menschenverachtend, dass der Senat die gehörlosen Menschen mit Sachleistungen und Entzug der Sozialhilfe sanktioniert und an dieser besonders schutzbedürftigen Gruppe ein Exempel statuieren will,
um sie aus der Stadt zu vertreiben,“ kommentiert Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat.
Für den heutigen Mittwoch ist ein Gespräch des LAF mit den Geflüchteten geplant.
Gehörlosenverband Berlin, Flüchtlingsrat Berlin und die weiteren Unterzeichner fordern Berlins Bürgermeisterin Franziska Giffey, Sozialsenatorin Katja
Kipping und das Landesflüchtlingsamt LAF auf
- mit adäquater Übersetzung und auf Augenhöhe mit den gehörlosen Geflüchteten zu kommunizieren,
- die Versuche zu unterlassen, die Gruppe zu trennen und ihrem Wunsch entsprechend für die gesamte Gruppe eine Berlinzuweisung auszusprechen,
- die Menschen aus der Gruppe, die noch keine private Wohnmöglichkeit gefunden haben, in einer Unterkunft mit Selbstversorgung unterzubringen, von der die Gehörlosenschule im Westend für Grundschulkinder gut erreichbar ist, und
- die spezifischen Bedarfe der Gehörlosen zu ermitteln und unverzüglich die ihnen zustehende Sozialhilfe zu gewähren und die dringend notwendige Krankenversorgung sicherzustellen.
Pressekontakt:
Clara Belz, Flüchtlingsbeauftragte Gehörlosenverband Berlin e.V., clara.belz@deafberlin.de , Messenger whatsapp/signal 1577 4441679 (keine Anrufe!)
Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin, 030 22476311 , buero@fluechtlingsrat-berlin.de
Unterzeichnende:
Gehörlosenverband Berlin
e.V.
Deutscher Gehörlosenbund e.V.
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Willkommensnetzwerk „Pankow Hilft!“
Moabit Hilft e.V.
Schöneberg Hilft e.V.
Mina-Leben in Vielfalt e.V.
XENION psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.
* mit adäquater Übersetzung und auf Augenhöhe mit den gehörlosen Geflüchteten zu kommunizieren,
* die Versuche zu unterlassen, die Gruppe zu trennen und ihrem Wunsch entsprechend für die gesamte Gruppe eine Berlinzuweisung auszusprechen,
* die Menschen aus der Gruppe, die noch keine private Wohnmöglichkeit gefunden haben, in einer Unterkunft mit Selbstversorgung unterzubringen, von der die Gehörlosenschule im Westend für Grundschulkinder gut erreichbar ist, und
* die spezifischen Bedarfe der Gehörlosen zu ermitteln und unverzüglich die ihnen zustehende Sozialhilfe zu gewähren und die dringend notwendige Krankenversorgung sicherzustellen.