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Ukrainer:innen wird ab sofort Sozialhilfe gestrichen!

WIR SIND FASSUNGSLOS !

Ukrainer:innen, die vor dem unsäglichen Angriffskrieges Putins zu uns flüchteten, dürfen sich legal bis zum 31.08.2022 in Deutschland aufhalten.

Wir sehen diese Menschen - bis zu 300 Personen am Tag - täglich bei uns im Haus R.

Sie fühlen sich hin und hergerissen. Erhoffen sie sich, hier in Berlin zu bleiben, weil es hier so nah der Heimat ist.
Denn gerade noch Zuhause, voller Hoffnung, vielleicht doch schnell zurück zu können, ein Kriegsende herbetend, verzweifelt auf die wartend, die sie zurücklassen mussten.

Die Oma, der volljährige Sohn, die Schwester und so viele mehr.

Diese Menschen sind täglich bei uns, weil es ihnen an der nötigen Versorgung fehlt. Sie haben Hunger, wir geben Essen aus.

Und nun wird sich diese Situation noch mehr verschlechtern.

Denn ab sofort weigert sich die Berliner Senatsverwaltung diesen Menschen Sozialhilfe zu zahlen. Das Wenige, was eh kaum das Existenzminimum deckt.

Das bedeutet, nur wer nicht beim LAF Verteilzentrum TXL nach Königssteiner Schlüssel umverteilt wurde und sich beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LEA (ehem. Ausländerbehörde) für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (womit das Visum dann obsolet wird) registriert hat, erhält Leistungen.


Nicht genug damit, im Zeitraum, der zwischen Registrierung und Leistungserbringung liegt, sind die Betroffenen weiter mittellos. Und so wie sie uns berichten, liegen da Wochen zwischen, die wir wiederum mit Lebensmitteln, warmen Essen uvm überbrücken müssen.

Wie sich die Senatsverwaltung das vorstellt, dass die Menschen überhaupt die Informationen zu diesen neuen Regelungen erreicht?

Wieder mal bleibt die Beratungsleistung an uns Initiativen hängen. Das Informationsdefizit ist jetzt schon exorbitant. Wie das nun weiter gehen soll?

Das scheint die Senatsverwaltung aber gerne zu ignorieren.

Download
Rundschreiben Soz Nr. 01/2022
Version 3.0 mit Stand der Bearbeitung vom 14.04.2022
Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes;
Leistungen an Personen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind
Rundschreiben Senat Soz Nr 01_2022 14Apr
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