Wer noch keine VBB-Kundenkarte hat, dazu aber berechtigt ist, kann ab heute, Freitag den 19.1.24 endlich wieder mit einem gültigen Berlin-Ticket S für 9,- € fahren
Als Nachweis genügt eine (geschwärzte) Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheides und auf dem Ticket S ist das Aktenzeichen oder die BG-Nummer des Leistungsbescheides einzutragen. Umso
unverständlicher, dass das selbe Verfahren im Oktober 23 eingestellt wurde. [ siehe berlin.de ]
Entsprechend finden wir die Haltung, die diese Aussage von Frau Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe ausdrückt "Mit Blick auf die betroffenen Menschen haben wir uns jetzt erneut für eine Zwischenlösung
entschieden. Die Berechtigten dürfen nicht darunter leiden, dass ein neues Verfahren noch Zeit kosten wird." sehr befremdlich.
Und ihre Aussage, dass es ein "misslicher Zustand" war.
-misslich-?!
Für Menschen, die am Existenzminimum leben, die gesellschaftlich ausgeschlossen werden, unter Strafzahlungen leiden müssen, denen Teilhabe verwehrt wird, ist das weit mehr als nur ein
"misslicher Zustand".
Wer es erst zu einer solchen Situation kommen lässt, eben nicht den Blick auf Betroffene hatte, sollte selbstkritischer mit sich und solchen Aussagen sein.
Denn es gab für die Mobilität nur die Optionen des Deutschlandtickets für 49,-€ oder der regulären hochpreisigen Monatskarten.
Das hatte zur Folge, dass Menschen, die bereits am Existenzminimum leben und sich diese nicht leisten können, das zwar zustehende verbilligte 9,-€
Ticket kauften, Ihre Kundennummern darauf vermerkten, Leistungsbescheide mitführten, teilweise Screenshots von den Beantragungen der VBB-Kundenkarte, aber mit all dem ihre Berechtigung für
das vergünstigte Ticket nicht akzeptiert wurde.
Rd. 7.000 Menschen wurden dadurch Opfer einer [ Bestrafung für das Fahren ] ohne gültigen Fahrschein. Kostenpunkt jeweils 60,-€.
Darüber hinaus dürfte es eine hohe Dunkelziffer von Menschen geben, die deshalb gar nicht mehr mobil waren. Die Zuhause bleiben mussten, von der gesellschaftlichen Teilhabe kpl.
ausgeschlossen.
Somit, diese Eignung war überfällig! Und es wäre interessant zu wissen, wie man mit den bisherigen Strafen verfahren möchte.
Leider ist die gesamte Problematik damit aber nicht gelöst, denn es gibt viele Menschen, die seit Wochen auf ihre zustehenden Leistungsbescheide warten.
Wann wird das gelöst?
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Anspruch auf eine [ VBB-Kundekarte ] haben
Menschen, die eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV)
- Sozialhilfe
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen