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Inklusion, ein Fremdwort für dieser Stadt!

Der Papa verstorben, seine Mama kümmert sich um ihn, den 16 Jährigen Jungen, der ein Pflegefall ist. Sie beide versuchen ihr neues Leben in Deutschland so gut es geht zu bewältigen. Es ist nicht leicht. Insbesondere, wenn es um die Behörden geht.

 

 

Der Pflegegrad und Grad der Behinderung 100 G+B des Jungen wurde seit Langem festgestellt und alles lief gut. Dann aber muss geprüft werden, ob nicht ein höherer Pflegegrad vorliegt, somit musste ein Antrag auf Höherstufung bzw. Neuüberprüfung gestellt werden.  

 

 

Wenn eine Höherstufung vorliegt, ergäbe es höhere Ansprüche beim Pflegegeld, den Pflegesachleistungen, der Tages- und Nachtpflege, welches für die Mutter natürlich eine riesige Erleichterung wäre.  Falls nicht, würden allerdings auch alle bisherigen Leistungen unverändert bleiben.

 

 

Leider zählt das NICHT für die Zahlung des Pflegegeldes. Denn das zuständige Sozialamt hat die Zahlungen EINGESTELLT.

 

 

Solange kein neues Gutachten vorliegt, gibt es für den Jungen auch kein Geld.

 

Und so ist das nun seit November 2023! Seit 7 Monaten!

 

 

Der Mutter ist nichts vorzuwerfen, alle Unterlagen sind eingereicht.

 

 

ABER – bei einem Antrag auf Höherstufung bzw. Neuüberprüfung, darf sich der Medizinische Dienst Zeit lassen, denn es gibt keine gesetzliche Vorgabe. Bei einem Neuantrag ist das anders. Hier gibt es klare gesetzliche Regelungen, die einzuhalten sind.

 

 

Und so schieben sich die einzelnen Behörden die Zuständigkeiten zu. Der medizinische Dienst ist völlig überlastet, bietet keine Termine. Die Sozialarbeiterin sieht bei sich keinen Fehler wegen der Aussetzung der Leistungen, es gibt keinen Entscheidungsspielraum zugunsten der Klient*innen.

 

 

Von dem Sozialamt gibt es somit keine Ausführungsvorschriften.   Und die zuständige Senatsverwaltung erteilt keine entsprechende Fachliche Weisung.

 

 

So geht das Behörden-Ping-Pong zu Lasten der Betroffenen. Ganz nach dem Motto, die Bürger*innen haben sich nach dem Senat zu richten – Pech gehabt - und nicht, wie es eigentlich sein sollte, dass der Senat sich im Sinne der Bürger*innen einsetzt.

 

Denn das ist eigentlich deren Job. Dafür werden sie in ihre Ämter gewählt.

 

 

Und eins ist ganz klar, unsere Klient*innen sind KEINE Einzelfälle!

 

 

Es darf nicht zum Leid der Betroffenen sein, wenn Verantwortliche Engpässe haben oder Weisungen versäumt werden.

 

 

Wir haben uns nun eingeschaltet, sind der Beschwerdestelle des Medizinischen Dienstes massiv auf die Nerven gefallen. Über mehrere Tage, täglich.

 

 

Jetzt endlich steht ein Termin an.

 

 

 


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