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10. Jahrestag des Völkermordes an den Êzîden und Êzîdinnen

Am 3. August 2014 begann ein weiteres furchtbares Verbrechen an den Êzîd*innen in Şingal (Irak) und Umgebung.

 

Tausende Mädchen und Frauen wurden, bis heute, Opfer sexueller Sklaverei und Menschenhandel, Jungs entführt und zu IS-Terroristen in IS-Militär-Camps  umerzogen.

Männer wurden brutal vor den Augen der Angehörigen getötet, Tausende in Massengräbern verscharrt.

 

Über 400.000 Êzîd*innen sind vertrieben worden.

 

In Deutschland existiert mit rund 250.000 Menschen die größte êzîdische Diaspora in Europa.

 

Erst 2023 hat der dt. Bundestag diesen Genozid anerkannt. 

 

 

Zehntausende Êzîd*innen in Deutschland schöpften Hoffnung aus diesem Akt der politischen Solidarität.
Hoffnung, die jedoch wenig später in Unruhe und Angst umschlug.
Denn schon wenige Monate später begannen einige Bundesländer auf dem Hintergrund einer enger werdenden Kooperation mit dem Irak und Gerichtsurteilen, wonach es im Irak keine gruppenspezifische Verfolgung mehr gebe, Êzîd*innen in den Irak abzuschieben.

Abzuschieben in das Land des Völkermords. Abzuschieben in ein Land, in dem noch immer mindestens 200.000 Êzîd*innen im Nordirak ohne Perspektive in Zeltlagern leben, in dem sie keine Lebensgrundlage mehr haben, in dem sie ehemaligen Tätern begegnen und sich ständig bedroht fühlen müssen.

Abzuschieben in ein Land, in dem eine êzîdische Familie auch nicht in einen anderen Landesteil gehen könnte, weil sie dort ohne die lebenswichtige Gemeinschaft und ohne Schutz wäre.

Abzuschieben in ein Land, in dem sie unverschuldet zwischen allen Fronten stehen.

 

Wir schließen uns den Worten von [ Pro Asyl ] an:

 

Menschen, die als Opfer eines Völkermords anerkannt wurden, dürfen
nicht in das Land des Völkermords abgeschoben werden.

Deshalb muss es sofort einen bundesweiten Abschiebestopp für Jesid*innen geben, damit Zehntausende Êzîd*innen nicht weiter in Angst vor einer Abschiebung leben müssen.
Zudem müssen sie eine dauerhafte und sichere Perspektive bekommen, zum
Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen nach Paragraf 23 Aufenthaltsgesetz.

Deutschland muss den Êzîd*innen Sicherheit geben, erst recht, nachdem es sie als Opfer eines Völkermords anerkannt hat.
Denn nach einem Völkermord gibt es kein Zurück mehr in die Zeit davor.

 

Es wurden folgende Gedenktermine vom Veranstalter: Jesidische Kultur und Gemeinschaft Berlin e.V. angemeldet:

 

GEDENKVERANSTALTUNG:

Freitag 02. August 24 um 19 Uhr am Brandenburger Tor

Entzünden von Kerzen im Gedenken an die Opfer des Völkermordes

 

GEDENKMARSCH:

Samstag 03. August 24 um 14 Uhr Treffen Neptunbrunnen am Alexanderplatz

Setzt ein Zeichen für den Schutz der Rechte von Êzîd*innen und gegen das Vergessen des Genozids

 

Zur aktuellen [ Lage der Êzîd*innen im Irak, zusammengetragen durch Pro Asyl ]

 


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