Eigentlich wollte dieser CDU/SPD-geführte Senat das Leben von Menschen, die auf ein BVG-Sozialticket angewiesen sind, vereinfachen.
In typischer Manier des aktuellen Berliner Senats wurde das "Problem" nicht wirklich gelöst, geschweige denn erleichtert, sondern einfach umgangen. Man schaffte sowohl die BVG-Kundenkarte als
auch den Berlin-Pass als Berechtigungsnachweise ab.
Die „tolle Lösung“, die daraufhin folgte:
Aufstocker*innen, ALG II- und Sozialgeldempfangende, Wohngeldbeziehende, Menschen im Alter mit Grundsicherung sowie voll erwerbsgeminderte Personen und viele weitere müssen nun ihren
Leistungsbescheid vorzeigen, um in den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs zu sein.
Nicht nur, dass man sich vor den Kontrollierenden offenbaren muss – nein, auch vor den Mitfahrenden wird man öffentlich zum „armen Menschen“ gemacht.
Wer mit einem Leistungsbescheid auf Reisen geht, wird nicht nur kontrolliert, sondern auch öffentlich abgestempelt.
Datenschutz? Für den Berliner Senat offenbar ein Fremdwort.
Armut ist in den Augen der Politik immer noch ein individuelles Versagen, statt als gesellschaftliches Problem wahrgenommen zu werden.
Der Senat befördert diese Stigmatisierung, indem er Menschen, die auf das Sozialticket angewiesen sind, öffentlich bloßstellt.
Dass diese Menschen darüber hinaus in vielen Bereichen – von teuren Mieten über benachteiligte Bildungschancen bis hin zu diskriminierenden Vorschriften – ausgegrenzt werden, ist die bittere
Realität.
Diskriminierung hat viele Gesichter.
Eins davon ist es, sich mit einem Leistungsbescheid in der Tasche vor den Augen der Öffentlichkeit rechtfertigen zu müssen.
Übrigens, im Herbst 2026 sind Wahlen in Berlin. Never forget!
Ein passender Artikel dazu in der TAZ https://taz.de/BVG-Fahren-mit-Sozialticket/!6057482/